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Strafvollzug
Offener Strafvollzug
Die Unterbringung im offenen Vollzug ist eines der Mittel des Strafvollzugs, mit dem der Gesetzgeber die Erreichung des Vollzugsziels anstrebt.
Unter offenem Vollzug versteht man die Verbüssung einer Freiheitsstrafe in einer offen geführten Vollzugsinstitution, welche über vergleichsweise geringere Sicherheitsvorkehren organisatorischer und technischer Art verfügt als geschlossene Systeme. Einer Entweichung wird jedoch mit fluchthindernden und fluchthemmenden Massnahmen soweit als möglich begegnet.
Die Zielsetzung des offenen Vollzugs ist unmittelbar aus den Angleichungs- und Integrationsgrundsatz abzuleiten, nicht aber ohne Risiken zu benennen, einzugrenzen und mit verschiedensten Behandlungsinterventionen zu minimieren.
Der offene Vollzugs kennt in der Konzeption, Differenzierungen des Öffnungsgrades im Sinne der Perspektivenplanung.
Informieren Sie sich auf den Folgeseiten ausführlich über den modernen offenen Strafvollzug in der Strafanstalt Saxerriet.
Statistische Daten zum Straf- und Massnahmenvollzug finden sicht auf folgender Internetseite:
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